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   LSG Berlin-Brandenburg, 16.01.2015 - L 1 KR 466/12   

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https://dejure.org/2015,105189
LSG Berlin-Brandenburg, 16.01.2015 - L 1 KR 466/12 (https://dejure.org/2015,105189)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16.01.2015 - L 1 KR 466/12 (https://dejure.org/2015,105189)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. Januar 2015 - L 1 KR 466/12 (https://dejure.org/2015,105189)
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  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.01.2015 - L 1 KR 466/12
    Indessen ist auch innerhalb eines vorgegebenen fremden organisatorischen Rahmens eine selbständige Tätigkeit möglich, wenn dem zur Dienstleistung Verpflichteten noch nennenswerte eigene Handlungsspielräume verbleiben, deren Umfang über das arbeitnehmertypische hinausgeht (BSG, Urt. v. 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R - juris Rn 19).

    Deswegen ist bei untergeordneten und einfachen Tätigkeiten eher eine Eingliederung in eine fremde Arbeitsorganisation anzunehmen (BSG, Urt. v. 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R - juris Rn 16).

  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.01.2015 - L 1 KR 466/12
    Ob eine abhängige Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit vorliegt, richtet sich danach, welche der genannten Merkmale bei Betrachtung des Gesamtbildes der Verhältnisse überwiegen (vgl. zum Ganzen BSG Urt. v. 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R - juris Rn 16).
  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.01.2015 - L 1 KR 466/12
    Entscheidend für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung ist (auch) die tatsächliche Ausgestaltung der Verhältnisse, welcher gegebenenfalls sogar stärkeres Gewicht als abweichenden vertraglichen Regelungen zukommen kann (BSG Urt. v. 28. Mai 2008 - B 12 KR 13/07 R - juris Rn 17; Urt. v. 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R - juris Rn 17).
  • BSG, 12.02.2004 - B 12 KR 26/02 R

    Volkshochschuldozent - abhängige Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.01.2015 - L 1 KR 466/12
    In der Rechtsprechung des BSG ist etwa für die Beurteilung von Lehrtätigkeiten anerkannt, dass eine abhängige Beschäftigung nicht bereits deswegen anzunehmen ist, weil dem Dozenten der äußere Ablauf seiner Lehrtätigkeit vorgegeben wird (vgl. BSG Urt. v. 12. Februar 2004 - B 12 KR 26/02 R - juris Rn 29).
  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.01.2015 - L 1 KR 466/12
    Entscheidend für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung ist (auch) die tatsächliche Ausgestaltung der Verhältnisse, welcher gegebenenfalls sogar stärkeres Gewicht als abweichenden vertraglichen Regelungen zukommen kann (BSG Urt. v. 28. Mai 2008 - B 12 KR 13/07 R - juris Rn 17; Urt. v. 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R - juris Rn 17).
  • BSG, 04.06.1998 - B 12 KR 5/97 R

    Ausbeiner - Versicherungspflicht - Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.01.2015 - L 1 KR 466/12
    Vielmehr äußert sich die persönliche Abhängigkeit regelmäßig durch die Eingliederung in einen fremden Betriebsablauf, die jedenfalls faktisch zu einer fremdbestimmten (=weisungsabhängigen) Tätigkeit führt (BSG, Urt. v. 4. Juni 1998 - B 12 KR 5/97 R - juris Rn. 19).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.07.2011 - L 1 KR 206/09

    Bundesrat; Besucherdienst; Beschäftigung; Honorarkraft

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.01.2015 - L 1 KR 466/12
    Entsprechend hat der Senat etwa für die Selbständigkeit vom Bundesrat beauftragter Führer des Besucherdienstes entscheidend darauf abgestellt, dass diese als Honorarkräfte im Kernbereich ihrer Tätigkeit frei waren (Urt. v. 15. Juli 2011 - L 1 KR 206/09 - juris Rn 171) und auch bei von im Rahmen des Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch beauftragten psychologischen Krisenberatern und Einzelfallhelfern eine selbständige Tätigkeit für möglich gehalten (Urt. v. 13. Dezember 2013 - L 1 KR 261/11 - Urt. v. 17. Januar 2014 - L 1 KR 175/12 -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.01.2014 - L 1 KR 175/12

    Beschäftigung - Einzelfallhelfer - Eingliederungshilfe

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.01.2015 - L 1 KR 466/12
    Entsprechend hat der Senat etwa für die Selbständigkeit vom Bundesrat beauftragter Führer des Besucherdienstes entscheidend darauf abgestellt, dass diese als Honorarkräfte im Kernbereich ihrer Tätigkeit frei waren (Urt. v. 15. Juli 2011 - L 1 KR 206/09 - juris Rn 171) und auch bei von im Rahmen des Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch beauftragten psychologischen Krisenberatern und Einzelfallhelfern eine selbständige Tätigkeit für möglich gehalten (Urt. v. 13. Dezember 2013 - L 1 KR 261/11 - Urt. v. 17. Januar 2014 - L 1 KR 175/12 -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2013 - L 1 KR 261/11

    Beschäftigung - Versicherungspflicht - Honorarvertrag - Berliner Kriesendienst -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.01.2015 - L 1 KR 466/12
    Entsprechend hat der Senat etwa für die Selbständigkeit vom Bundesrat beauftragter Führer des Besucherdienstes entscheidend darauf abgestellt, dass diese als Honorarkräfte im Kernbereich ihrer Tätigkeit frei waren (Urt. v. 15. Juli 2011 - L 1 KR 206/09 - juris Rn 171) und auch bei von im Rahmen des Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch beauftragten psychologischen Krisenberatern und Einzelfallhelfern eine selbständige Tätigkeit für möglich gehalten (Urt. v. 13. Dezember 2013 - L 1 KR 261/11 - Urt. v. 17. Januar 2014 - L 1 KR 175/12 -).
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